Hinweisgebersystem

Dafür bedarf es der Aufmerksamkeit und Bereitschaft Aller, bei konkreten Anhaltspunkten auf mögliche Schwere Regelverstöße hinzuweisen. Auch auf entsprechende Hinweise von Geschäftspartnern, Kunden und sonstigen Dritten legen wir Wert. Hinweise an das Hinweisgebersystem können jederzeit und in jeder Sprache abgegeben werden.
Das Hinweisgebersystem garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber und Betroffene. Eine Ermittlung wird erst nach sorgfältiger Prüfung des Hinweises und bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen Regelverstoß eingeleitet. Die Ermittlungen erfolgen unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit. Die Informationen werden im Rahmen eines fairen, schnellen und vertraulichen Prozesses bearbeitet.

Hinweise abgeben – aber wo?
Das Aufklärungs-Office der AUDI AG kann über die folgenden Kanäle kontaktiert werden:
Meldekanal
Es besteht die Möglichkeit, über eine internetbasierte Kommunikationsplattform des Aufklärungs-Office in Kontakt zu treten, Dokumente auszutauschen und über einen eigenen Postkasten in Kontakt zu bleiben. Das funktioniert vertraulich und geschützt. Hinweisgeber können dabei selbst entscheiden, ob sie sich namentlich melden möchten. Eine vertrauliche Meldung über einen geschützten Meldekanal der AUDI AG an das Aufklärungs-Office kann über über folgenden Link erfolgen:
Wichtiger Hinweis: Sollte die bevorzugte Sprache nicht aufgelistet sein, ist eine Meldung auch in jeder anderen Sprache möglich. Zudem kann das zentrale Aufklärungs-Office auch in allen Sprachen per E-Mail oder Post kontaktiert werden.
Vor Abgabe eines Hinweises sollten der jeweilige Datenschutzhinweis und die Einwilligung gelesen werden.
Das zentrale Aufklärungs-Office kann über die folgende E-Mail-Adresse erreicht werden:
24h Hotline
Hinweise können runde um die Uhr über folgende internationale gebührenfreie Telefonnummer abgegeben werden: +800 444 46300*.
Sollte der lokale Telefonanbieter den kostenfreien Service nicht unterstützen, können zur Hinweisabgabe auch die folgende, gebührenpflichtige Telefonnummer genutz werden: +49 5361 946300.
* In einigen Ländern unterstützen nicht alle Telefonanbieter die kostenlose internationale Hotline. In diesem Fall ist die kostenpflichtige Telefonnummer oder die länderspezifische Telefonnummer zu nutzen.
Länderspezifische Telefonnummern
Land | Gebührenfreie Telefonnummer | Länderspezifische Nummer |
---|---|---|
Brasilien | 0800-5912743 | 021-23911381 |
Mexiko | 001-800-4610242 | 0155-71000355 |
Slovakei | 0800-002576 | 02-33325602 |
USA | 833-6571574 | 908-2198092 |
Südafrika | 0800-994983 | 021-1003533 |
Malaysia | 1-800-819523 | 0154-600099 |
Argentinien | 0800-6662992 | 011-52528632 |
Post und Persönlich
Postadresse:
AUDI AG
Hinweisgebersystem
85045 Ingolstadt
Persönlich:
Audi Aufklärungs-Office
AUDI AG
I/GC-C
85045 Ingolstadt
Im Vorfeld ist ein Termin unter
whistleblower-office@audi.de zu vereinbaren.
Ombudsleute im Volkswagen Konzern
Neben den Juristen des zentralen Aufklärungs-Office sind zwei externe Rechtsanwälte (Ombudsleute) als neutrale Mittler im Einsatz. „Ombudsman“ ist ein Begriff aus dem Schwedischen und bedeutet „Beauftragter“ oder „Bevollmächtigter“. Die vom Volkswagen Konzern bestellten, externen Ombudsleute, Dr. Rainer Buchert und Thomas Rohrbach nehmen als Vertrauensanwälte Hinweise auf mögliche Regelverstöße entgegen und prüfen, ob diese plausibel und stichhaltig sind.
Bei Bedarf und Kenntnis der Identität des Hinweisgebers halten sie Rücksprache mit diesem. Schließlich leiten sie sämtliche Informationen, in dem mit dem Hinweisgeber besprochenen Umfang, an das Aufklärungs-Office zur weiteren Bearbeitung weiter. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Der Hinweisgeber entscheidet selbst, ob er dem Unternehmen gegenüber seine Anonymität wahren will oder nicht. Die bestellten Ombudsleute stellen sicher, dass Hinweise von Hinweisgebern, die nicht durch das Unternehmen identifiziert werden möchten, anonymisiert an das Aufklärungs-Office weitergeleitet werden.
Mehr Informationen und alle Meldekanäle der Ombudsleute finden Sie hier
Hinweise abgeben – aber richtig!
Damit ein Hinweis, der an das Aufklärungs-Office gerichtet wird, angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich ist.
Hilfreich ist bei einer Meldung die fünf W-Fragen zu berücksichtigen:
- Wer? – Um wen geht es? Wer ist betroffen?
- Was? – Was ist passiert? Schilderung des Sachverhalts.
- Wann? – Wann war der Vorfall?
- Wie? – Wie oft ist er passiert?
- Wo? – Wo hat sich der Vorfall ereignet?
Hinweisgeber sollten darauf achten, dass die Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Hierzu ist es hilfreich, wenn Hinweisgeber für weitere Fragen zur Verfügung stehen. Wenn dafür Bereitschaft besteht, aber die Anonymität gegenüber Audi gewahrt werden soll, können die anonymen Meldekanäle genutzt werden.
Verantwortung
Für die Inhalte dieser Seite ist das Audi Aufklärungs-Office verantwortlich.
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